Pflegenativ hat die Anerkennung gemäß § 45c Sozialgesetzbuch XI, daher ist die Finanzierung über die Pflegeversicherung möglich.

 

§ 45 SGB XI Pflege Leistungs Ergänzungs Gesetz

 

Wenn die Alltagskompetenz eingeschränkt ist und man zu Hause auf Beaufsichtigung, Unterstützung, Anleitung und Strukturgabe angewiesen ist, dann hat man den Anspruch auf Betreuungsleistungen nach § 45 SGB XI.

Diese Leistungen sind unabhängig vom Pflegegrad und werden auch bei Pflegegrad 1 gewährt.

 

                           Betreuungsleistumng = 125 € / Monat      

 

§ 39 SGB XI stundenweise Verhinderungspflege 

 

Betreuende Angehörige und auch Privathelfende haben zusätzlich die Möglichkeit nach einem halben Jahr der häuslichen Fürsorge, eine stundenweise Entlastung im Rahmen der Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI in Anspruch zu nehmen.

 

                              Jahreshöchstbetrag =  1.612,00 €

                            mit Umwandlung sogar =  2.418,00 €

 

                Hinweis: Der Anspruch auf Kurzzeitpflege bleibt bestehen!

 

 

       Kompliziert? ...Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern!

 

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04608 - 97 24 411

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